Gefahrenverhütungsschauen

Kreisausschuss beantwortet Anfrage der Freien Wähler

In den letzten 3 Jahren wurde nur jede Siebte der gesetzlich vorgeschriebenen Gefahrenverhütungsschauen durchgeführt.

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Im 5-Jahresrhytmus muss das Brandschutzamt des Landkreises insbesondere Krankenhäuser, Altenheime, Kindergärten, Schulen, Büro- und Verssammlungsgebäude, größere Hotels und Gaststätten und Industriebetriebe auf Brandschutzgefahren und Gefahrenbereiche für die Umwelt und den Arbeitsschutz überprüfen.

Auf Anfrage der Freien Wähler hat der Kreisausschuss angegeben, dass von 2018 bis 2020 von 325 durchzuführenden Prüfungen lediglich 43 zur Durchführung gekommen sind und zwar wegen zu geringer Personalausstattung.

Weiter berichtet der Kreisausschuss, dass das Regierungspräsidium als Aufsichtsbehörde bereits in 2018 wegen der nicht ausgeführten Prüfungen zwingenden Handlungsbedarf für den Landkreis schriftlich festgestellt habe.

Der Landkreis trage eine hohe Verantwortung dafür, dass insbesondere in den Sonderbauten wie Krankenhäusern oder Versammlungsgebäuden mögliche Brandschutzgefahren zum Schutze der Menschen erkannt und abgestellt würden, so der stellv. Fraktionsvorsitzende Heinfried Horsel. Der Kreisausschuss weise im Haushaltsplan bei der Produktgruppe „Brandschutz“ zurecht auf seine „strafrechtliche Verantwortung“ bei Nichteinhaltung der „gesetzlich festgelegten Prüfzyklen“ hin.

Zu dem jetzt bestehenden Überprüfungsstau hätte es nicht kommen dürfen. Der Kreisausschuss hätte in Kenntnis der Personalsituation und der Aufgabenfülle schon vor Jahren vorausschauend handeln müssen.

Niemand wolle sich vorstellen, was los sei, wenn es zu einem Großbrand mit Personenschaden in einem länger nicht überprüften Sonderbau komme.

Immerhin seien jetzt mit der Einstellung von zwei zusätzlichen Fachkräften die richtigen Schritte eingeleitet worden, führt Fraktionsvorsitzender Uwe Steuber aus. „Damit ist das Handlungsdefizit aber noch nicht aus der Welt.  Der Kreisausschuss muss sich weiterhin mit großer Aufmerksamkeit der Gefahrenverhütungsschauen widmen“. Dazu gehöre ein Konzept, wie die Prüfungen künftig effektiv und fristgerecht durchgeführt werden können, Bestandteil müsse auch ein Personalentwicklungskonzept sein.

Wir fordern den Kreisausschuss auf, im Interesse eines vorbeugenden Brandschutzes und wegen der bestehenden strafrechtlichen Verantwortung für die Behörde, das Konzept aufzustellen und dem Kreistag zur Kenntnis zu geben, so Steuber abschließend.

Auch in diesem Bereich zeigt sich einmal mehr, dass eine vorausschauende Personalplanung in den letzten Jahren unter der Federführung der Großen Koalition aber auch davor, unter der Mehrheit von Rot/Rot/Grün nicht erfolgte.

Warum muss es erst zu einer Anfrage aus der Opposition kommen, bevor der Kreisausschuss sich diesem Thema stellt. Ausdrücklich kommt von den FW die Anerkennung für die Aktionen in den letzten Monaten. Doch das ist zu spät und immer noch zu wenig, so Heinfried Horsel (stellv. Fraktionsvorsitzender).

Die Informationsvorlage des Landkreises zu unserer Anfrage finden Sie hier: Informationsvorlage - Gefahrenverhütungsschauen

Wir Freien Wähler (FW) kümmern uns.